- privilegiertes Delikt
- privilegiertes Delịkt,wegen besonderer Verhältnisse milder bestrafte Tat, z. B. die Tötung eines nichtehelichen Kindes bei oder gleich nach der Geburt durch die Mutter (§ 217 StGB) oder die Tötung auf Verlangen (§ 216) im Verhältnis zum Mord (§ 211).
Universal-Lexikon. 2012.